-Die entstehenden Sachverständigenkosten trägt immer die gegnerische Versicherung.
-Ein Kfz Gutachten ist im Kfz Haftpflichtschadenfall die optimale Regulierungsgrundlage, ein Gutachten liefert die größtmögliche Sicherheit und schützt vor teuren
Fehlentscheidungen und ist die beste Absicherung.
Ein Gutachten schließt viele Dinge wie z.B Minderwert nach Reparatur, Verbringungskosten, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert sowie Nachkalkulationen mit ein.
-Eine Alternative ist ein Kurzgutachten, dieses bringt Dir Sicherheit bei Bagatellschäden und ist eine Alternative zu einem Kostenvoranschlag.
-Es besteht die Möglichkeit eine Reparaturkalkulation zu erstellen, diese wird von einem Gutachter erstellt und nicht von einem Reparaturbetrieb. Damit hast Du mehr Sicherheit als bei einem Kostenvoranschlag.
-Der Kostenvoranschlag von einem Unternehmen ist nur ein Angebot zu welchem Preis das Fahrzeug instandgesetzt wird.
Der Kostenvoranschlag wird meist nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei versteckten Mängeln kann nicht mehr nachkalkuliert werden, womit Du auf den Zusatzkosten sitzen bleibst.